89 f. Z. 52 ff.). Realitätsnah ist ebenso, dass er nicht angibt, die Kollision präzise gesehen zu haben; aber er ist sich eben sicher, dass er das Anfahren und das «Spicken» im Rückspiegel wahrgenommen hat. Die Kammer erachtet dies als durchaus möglich, auch wenn er sich – wie die Verteidigung zu Recht vorbringt – mit rund 22 Meter pro Sekunde bewegt hat. Der Zeuge hat seine Aufmerksamkeit indes kaum während rund drei Sekunden voll auf die Geschehnisse im Rückspiegel fokussiert, sondern im Sinne eines Hin- und Herwanderns des Blicks mehrfach in den Rückspiegel geschaut (siehe auch pag. 84 Z. 36 ff.: […] schaute nochmals in den Rückspiegel […]).