- E.________ sagte konstant aus, dass der Pick-up zuerst eingespurt an der Mittelinie gestanden und dann angefahren sei, nachdem er ihn passiert habe. Das deckt sich mit den Aussagen von K.________, die von der anderen Seite herkommend die gleiche Aussage machte (pag. 74 Z. 67). Ob Letztere dies allerdings tatsächlich gesehen hatte, ist mit Blick auf den zeitlichen Ablauf fraglich (vgl. sogleich hinten E. 11.3.3). Entscheidend ist jedoch die Bestätigung von K.________ ohnehin nicht. Im Übrigen sagte E.________ entgegen der Ausführungen der Verteidigung nie aus, der Pick-up sei ihm entgegengefahren.