Es sind ebenso keine Anzeichen erkennbar, welche darauf hindeuten könnten, dass er (als langjähriger Motorradfahrer) bei einem Unfall stets die Motorradfahrer «verteidigen» würde. Auch der Beschuldigte selber bestritt nicht, diese Aussage getätigt zu haben. Er wollte sich jedoch nicht daran erinnern können. So erklärte er an der erstinstanzlichen Hauptverhandlung, das könne er nicht beurteilen, es sei zu lange her, er habe kaum mehr eine Erinnerung daran, wisse nur noch, dass viele Leute da gewesen seien (pag. 317 Z. 4-6). Es war dies das erste Mal, dass der Beschuldigte mit seiner angeblichen Aussage konfrontiert wurde.