23 - Eine Falschbezichtigung kann ausgeschlossen werden. Die Kammer vermag keinen einzigen Hinweis zu erkennen, der darauf hindeuten könnte. E.________ war in seinen Aussagen völlig frei; dies im Gegensatz zum Beschuldigten als angeklagte Partei. E.________ hinterliess bei der Kammer den Eindruck eines ruhigen, nüchternen Typs. Es sind ebenso keine Anzeichen erkennbar, welche darauf hindeuten könnten, dass er (als langjähriger Motorradfahrer) bei einem Unfall stets die Motorradfahrer «verteidigen» würde.