Die Differenzen rühren vor allem daher, dass die Zeugen ihre Aufmerksamkeit im entscheidenden Zeitpunkt teilweise nicht auf den erfragten Sachverhalt gerichtet hatten. So war zum Beispiel F.________ vom vorne sichtbaren Unfall mit einem durch die Luft fliegenden Motorradfahrer derart abgelenkt, dass sie offenbar nachher nicht noch einen roten Renault Mégane oder das Auto von K.________ wahrnahm, wohl aber den ersten Motorradfahrer, weil dieser umkehrte und wie sie auf den Unfallplatz zurückkehrte. Grundsätzlich ist festzustellen, dass keine Aussage «fehlerlos» war bzw. ist, was aber erstens menschlich und zweitens notorisch ist.