Es schien, dass er mich plötzlich gesehen hat, denn er lenkte plötzlich stark nach rechts. Trotzdem fuhr er mir vorne links in mein Fahrzeug und kam im angrenzenden Feld zu Fall. Ich war immer in meiner Fahrbahnhälfte (kursive Hervorhebung hinzugefügt). Die zweite polizeiliche Einvernahme fand erst am 22. April 2016 statt, nachdem der Beschuldigte – weil nicht anwaltschaftlich vertreten – vorerst die Aussage verweigert hatte (pag. 67). Dort führte der Beschuldigte aus (pag. 70 Z. 25-40):