11.2.4 Beschuldigter Vorab kann auf die ausführliche Zusammenfassung der Aussagen des Beschuldigten in den Erwägungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 366 f.) Nachfolgend werden seine entscheidenden Einvernahmen wiedergegeben. Der Beschuldigte sagte in seiner polizeilichen Einvernahme auf dem Unfallplatz gegenüber der Polizei Folgendes aus (pag. 14): Ich fuhr von G.________ herkommend Richtung Domizil. Ausgangs G.________ beabsichtigte ich nach links in den I.________-Weg abzubiegen. Ich bremste mein Fahrzeug bis zum Stillstand ab, da aus der Gegenrichtung zwei Motorräder [Anm.: