Als sie sich wieder nach vorne konzentriert habe, habe sie gesehen, wie ein Motorradfahrer durch die Luft gespickt sei. Der weisse Pickup habe gleich angehalten und der Fahrer habe sich zum Verletzten begeben. Ein roter Personenwagen, der den beiden Motorradfahrern nachgefolgt sei, sei ihr nicht aufgefallen. Anlässlich der oberinstanzlichen Verhandlung vom 24. November 2020 konnte sich F.________ kaum mehr an die Vorkommnisse am 10. August 2015 erinnern (siehe pag. 580 f. und vorne E. 9.2). Im Wesentlichen führte sie aus, sie wisse nicht mehr, ob sie den Unfall damals genau gesehen habe (pag. 580 Z. 40 f.);