11.2 Subjektive Beweismittel (zentrale Aussagen) 11.2.1 E.________ E.________ ist der dem Straf- und Privatkläger damals vorausfahrende «erste» Motorradfahrer von J.________ in Richtung G.________. Er wurde bis und mit erster Instanz viermal zur Sache befragt. Für die Zusammenfassung seiner Aussagen kann auf die zutreffende Darstellung der Vorinstanz auf pag. 364 f. verwiesen werden. Anlässlich der Befragung in oberer Instanz machte E.________ im Wesentlichen dieselben Aussagen wie vor dem Regionalgericht (siehe pag. 583 f. und vorne E. 9.3).