Hätte der Beschuldigte den Straf- und Zivilkläger im letzten Moment noch erblickt und das Steuer nach rechts gezogen, könnte sich der Kollisionspunkt dennoch auf der Fahrbahn des Motorradfahrers befinden bei gleichzeitig flachem Kollisionswinkel und entsprechendem Auslaufverhalten des Motorrades. Das Gutachten des DTC belegt entgegen der Ansicht des Beschuldigten gerade nicht, dass die Kollision höchstwahrscheinlich bei der Fahrbahnmitte stattgefunden habe.