Die Kratzer ihrerseits sprechen nur dann für einen flachen Winkel, wenn sie vom Motorrad selber stammen, sie könnten aber auch – wie das DTC-Gutachten einräumt - von weggeschleuderten Teilen verursacht worden sein. Zudem lässt der vom DTC berechnete kleine Spielraum möglicher Kollisionswinkel zwischen 11° und 17° eine präzise Gewichtung von Wahrscheinlichkeiten kaum zu. Dies auch deshalb nicht, weil eine Kollision mit einem flacheren Winkel noch nicht zwingend voraussetzt, dass sich die Kollision auf der Mittelinie und nicht bereits in der Fahrbahn des Straf- und Zivilkläger ereignete.