Damit bleibt bei der vom Beschuldigten geltend gemachten Unfallversion ungeklärt, warum das Fahrzeug des Beschuldigten schliesslich in die abgeänderte Endlage im – wie gesehen minim erhöhten – I.________-Weg gekommen ist. Die vom Beschuldigten behauptete Variante, dass sich das Auto aus dem Stand heraus bei losgelassener Kupplung und Bremse bei eingelegtem Gang ohne Gas zu geben von selber in den I.________-Weg bewegt hat, lässt sich jedenfalls technisch nicht erklären, zumal er angegeben hatte, er habe die Pedale «vor Schreck» – also wohl ruckartig – losgelassen (pag. 316 Z. 40).