11.1.5 Zusatzbericht des UTD vom 20. November 2020 zur Fahrmöglichkeit von ganggeschalteten Getrieben im flachen Gelände ohne Gas bei losgelassener Kupplung und Bremse Nachdem der Beschuldigte an der vorinstanzlichen Hauptverhandlung angegeben hatte, er habe vor der Kollision die Kupplung gerückt und einen Gang eingelegt gehabt und nach der Kollision habe er vor Schreck alles losgelassen und das Auto habe sich in den I.________-Weg hineinbewegt (pag.