Gemäss Rapport der Kantonspolizei handelt es sich beim fraglichen Nissan Navara indessen um ein mehr als 5- jähriges Fahrzeug (1. Inverkehrssetzung: 1. Juni 2010) mit 142‘000 gefahrenen Kilometern (pag. 62). Auf diesem Kratzer werden dann die Kollisionswinkel- Argumente aufgebaut und auch der Kollisionsbereich sei gemäss dem DTC- Gutachten wegen der Kratzer eher nahe der Mittellinie. Dies vermag aber nicht zu überzeugen: Wie schon der Wortlaut des Gutachtens («Besser», «Eher» [pag.