278). Der Kratzer hinten links stammt indessen nur «vermutlich» (pag. 24) vom Motorradfussraster und damit vom hier zu beurteilenden Unfall. Es ist unklar, ob der Kratzer vorbestehend war. Ob der Kratzer am hinteren Trittbrett des Pick-ups vorbestanden habe, konnte jedenfalls auch der Beschuldigte nicht sagen; es habe sich um ein neueres Firmenauto gehandelt (pag. 317 Z.11). Gemäss Rapport der Kantonspolizei handelt es sich beim fraglichen Nissan Navara indessen um ein mehr als 5- jähriges Fahrzeug (1. Inverkehrssetzung: 1. Juni 2010) mit 142‘000 gefahrenen Kilometern (pag.