16 11.1.4 Verkehrstechnisches Gutachten des DTC vom 31. Januar 2018 (pag. 277 ff.) Am 10. Oktober 2018 liess der Beschuldigte ein verkehrstechnisches Gutachten des DTC vom 31. Januar 2018 einreichen, welches zu den Akten erkannt wurde (pag. 298). Dieses ist – in Auftrag gegeben von der Haftpflichtversicherung des Beschuldigten – als Privatgutachten zu qualifizieren. Als solches hat es den Wert einer Parteibehauptung, die wie jede andere der Beweiswürdigung unterliegt.