23). Zum Pick-up hält der Bericht weiter fest, dass nach Untersuchungen der Beleuchtung sowohl das Abblendlicht als auch die linke Blinkerlampe zum Zeitpunkt der Kollision eingeschaltet gewesen seien (pag. 23). Bestandteil des Berichts des UTD ist ein zusätzlicher Berichtsrapport über die technische Prüfung der beiden Unfallfahrzeuge vom 24. September 2015 (pag. 62 ff.). Darin wird festgehalten, dass bei beiden Fahrzeugen keine technischen Mängel hätten festgestellt werden können, welche schon vor dem Unfall bestanden hätten und zu einer Fehlfunktion und damit zum Unfall geführt haben könnten.