Nach vor Ort rekonstruierter Position der beiden Fahrzeuge und Versuch einer Ermittlung der Kollisionsstellung durch 3D-Scan kam der UTD zum Schluss, dass es aufgrund der veränderten Unfallendposition des Fahrzeugs des Beschuldigten nicht möglich sei, die exakte Position der beiden Fahrzeuge bei der Kollision zu beurteilen. Deshalb könne seitens des UTD nicht abschliessend beurteilt werden, auf welchem Fahrstreifen die Kollision zwischen den beiden Fahrzeugen stattgefunden habe (pag. 23).