Hinweise auf eine medizinische Behandlung einer Diabeteserkrankung gibt es in keiner der ärztlichen Unterlagen, auch nicht im neusten Bericht vom 11. Juli 2018 (pag. 271). Der Straf- und Zivilkläger erklärte wie gesehen aber an der oberinstanzlichen Verhandlung, dass er wegen Diabetes in Behandlung sei (pag. 586 Z. 34 f.), jedoch noch nie einen «Ausfall» wegen Unterzuckerung gehabt habe (pag. 586 Z. 38 ff.).