Im Unfallaufnahmeprotokoll wurde festgehalten, dass der Beschuldigte einen handgeschalteten Nissan Navara gefahren habe. Er habe sich mit einem Geschäftswagen auf dem «Arbeitsweg» (gemeint ist damit, dass er zurück zur L.________ AG fuhr, wo sich seine Tochter – bei seinen Eltern – befand [vgl. pag. 590 Z. 37]) befunden und sei mit den Örtlichkeiten vertraut gewesen (pag. 13).