Es sei möglich und stimmig, wenn das Motorrad beim Aufprall mit dem linken Lenkerteil anschliessend nach links gedrückt worden wäre. Die Kratzer wären damit erklärbar. Ferner habe auch K.________ angegeben, dass der Beschuldigte abgebogen sei. Sie habe dies allerdings nicht mit eigenen Aussagen gesehen, weshalb nachgehakt worden sei, und so habe sich der «Spreu vom Weizen getrennt». Anders verhalte es sich bei E.________: Er sei eine glaubwürdige Person und habe den Vorfall mit eigenen Augen gesehen.