Von Relevanz sei, was wichtig sei. Er habe zufällig zurückgeschaut und beim Retourfahren gesehen, dass der Pick-up des Beschuldigten über der Mittellinie gewesen sei. Zudem hätten die beiden miteinander gesprochen. Mithin könne E.________ viel zur Rekonstruktion des Sachverhalts beitragen. Dass er nach über fünf Jahren nicht mehr alles wisse, sei klar. Aber es existierten zeitnahe stimmige Einvernahmen. Er sei in seinen Aussagen frei gewesen, im Gegensatz zum Beschuldigten, der im Verfahren die angeklagte Partei sei.