14 10.2.2 Plädoyer und mündliche Replik am 24. November 2020 Am 24. November 2020 liess der Straf- und Zivilkläger vorbringen, die Verteidigung versuche, die Zeugenaussagen in Zweifel zu ziehen. Dies gelinge nicht. Selbst das DTC-Gutachten zeige nicht auf, wo die Kollision stattgefunden habe. Folglich seien die Zeugenaussagen hoch zu gewichten. Die Verteidigung habe die Aussagen von E.________ kritisch gewürdigt. Allerdings spreche es für dessen Glaubwürdigkeit, dass er sich nicht mehr an alles erinnern könne. Von Relevanz sei, was wichtig sei.