Selbst das Gutachten des DTC komme zum Schluss, dass eine Blendung nicht möglich gewesen sei. Erst im Rahmen der erstinstanzlichen Hauptverhandlung habe der Beschuldigte zugegeben, dass es sich beim von ihm gelenkten Pickup nicht um einen Automaten, sondern um ein handgeschaltetes Auto gehandelt habe. Diesen Umstand habe die Vorinstanz pflichtgemäss gewürdigt, ebenso wie die lebensfremde Behauptung, dass der Beschuldigte vor Schreck Kupplung und Bremse losgelassen habe und sein Fahrzeug selber angefahren und in den I.________-Weg gefahren sei.