Darüber hinaus sei den Darlegungen der Gegenseite zu widersprechen, wenn sie ausführe, der Bericht der Kantonspolizei vom 20. November 2020 helfe weiter. Je nach Alter der Kupplung könne das Anfahrverhalten unterschiedlich sein. Es komme darauf an, wie der Beschuldigte die Kupplung losgelassen habe. Man könne nicht zum Schluss kommen, dass der Beschuldigte vor der Kollision über die Mittel-