Allerdings ergäben sich daraus keine Hinweise auf den Kollisionsort. Hätte er ausgesagt, dass der Pick-up handgeschaltet gewesen sei, hätte dies an der Sachlage nichts geändert. Der Beschuldigte habe heute ausgeführt, sie hätten im Betrieb 4-5 Fahrzeuge gehabt. Er habe schlicht nicht mehr gewusst, ob der Pick-up handgeschaltet gewesen sei. Niemand behaupte, dass E.________ mit Absicht falsch ausgesagt habe. Zu bedenken sei aber, dass er den Vorfall im Rückspiegel seines Motorrads gesehen haben wolle. Darüber hinaus sei den Darlegungen der Gegenseite zu widersprechen, wenn sie ausführe, der Bericht der Kantonspolizei vom 20. November 2020 helfe weiter.