Dieses sei sistiert. Dieser Umstand zeige aber, dass die Polizei ursprünglich davon ausgegangen sei, dass möglicherweise der Straf- und Zivilkläger einen Fahrfehler begangen habe. In der mündlichen Replik liess der Beschuldigte ergänzen, dass objektive Spuren existierten. Das DTC-Gutachten führe aus, dass die Kratzer vom Motorrad stammten. Das bedeute, dass sich das Motorrad am Pick-up entlang bewegt habe. Es sei zwar richtig, dass sich der Beschuldigte an gewisse Umstände wie das handgeschaltete Getriebe nicht mehr erinnern könne. Allerdings ergäben sich daraus keine Hinweise auf den Kollisionsort.