Diese Beobachtung sei vor dem Unfall gewesen, deshalb sei sie haften geblieben. Anschliessend sei der Straf- und Zivilkläger in den Pick-up gefahren und der Beschuldige sei sehr erschrocken. Danach habe er, wie er gesagt habe, alles losgelassen und das Fahrzeug habe einen «Sprung» nach vorne gemacht. Mithin sei die Bewegung des Fahrzeugs erst nach der Kollision erfolgt. Der Bericht der Kantonspolizei Bern sage nichts zur Frage, wo die Kollision stattgefunden habe. Selbstredend habe der Strafund Zivilkläger schwere Verletzungen erlitten. Dies dürfe das Urteil jedoch nicht beeinflussen. Dass er so positiv aufgetreten sei, verdiene Respekt.