Allerdings sei zu bedenken, dass er das Motorrad hinter ihm und die weiteren Fahrzeuge nicht bewusst wahrgenommen habe. Es sei stark zu bezweifeln, dass er die Kollision gesehen habe. Er habe nämlich ausgeführt, dass er sofort in den Rückspiegel und etwas «Oranges wegspicken» gesehen habe. Er habe aber nicht gesehen, dass der Pick-up losgefahren wäre. Es stelle sich die Frage, weshalb er in den Rückspiegel geschaut habe, wenn er nicht mit dem Losfahren des Beschuldigten gerechnet habe. Der Zeuge schlussfolgere selber, dass der Beschuldigte losgefahren sei und deshalb er, E.________, gesehen habe, wie es gekracht habe.