11 sei das in diesem Moment «automatische in die Bremse drücken» zwar eine mögliche Reaktion, genauso aber das Loslassen der Kupplung. Es sei realistisch, dass der Beschuldigte – aufgrund der Tatsache, dass der Straf- und Zivilkläger direkt auf ihn zugefahren sei – die Kupplung und die Bremse losgelassen habe. Das DTC- Gutachten habe diese Schilderung nicht als ungewöhnliche Reaktion qualifiziert.