Anlässlich der polizeilichen Einvernahme vom 22. April 2016 habe der Beschuldigte ausgeführt, dass, als er an der Verzweigung gestanden sei, Folgendes gesehen habe: Von ihm aus gesehen habe die Strasse eine Rechtskure am Wäldchen vorbei gemacht. Diese Kurve sei im Schatten des Waldes gestanden. Als der Motorradlenker aus der Kurve gekommen sei, sei er von der Sonne geblendet worden. Als er in die Sonne gefahren sei, habe es geschienen, als ob er mit den starken Lichtunterschieden zu kämpfen gehabt habe, weil er in die Sonne geblickt habe. Der Beschuldigte habe mithin eindrucksvoll erklärt, dass das Herausfahren aus dem Schatten dem Straf- und Zivilkläger Mühe bereitet habe. Ferner