Hätte die Kollision eher im Bereich der Mittellinie anstelle auf der Fahrbahn des Motoradlenkers stattgefunden, so würden die festgestellten Blutspritzer auf der Fahrbahn eher zum Auslaufverhalten des Motorradfahrers passen. Zudem lasse sich so auch eher der Kratzer am Trittbrett des Nissans erklären, welcher vom Motorrad her stammen müsse. Das DTC-Gutachten führe weiter aus, dass der Sonnenstand bei 27.5°über dem Horizont gewesen sei. Ein Blenden könne nicht ausgeschlossen werden. Anlässlich der polizeilichen Einvernahme vom 22. April 2016 habe der Beschuldigte ausgeführt, dass, als er an der Verzweigung gestanden sei, Folgendes gesehen habe: