Weder das DTC-Gutachten noch der Bericht des UTD hätten einen Kollisionspunkt ermitteln können. Keiner der Zeugen habe die Kollision gesehen. Aufgrund des DTC-Gutachtens werde der Kollisionswinkel von 11° als wahrscheinlicher erachtet, da sich dadurch eher die Kratzspuren hinten am Trittbrett des Pick-ups erklären liessen und da bei dieser Version die Blutspritzer auf der Fahrbahn besser zum Auslaufverhalten des Motorradfahrers sprechen würden. Es könne nicht mit rechtsgenüglicher Sicherheit bewiesen werden, dass der Beschuldigte die Schuld an der Kollision trage. Die Kollision habe im Bereich der Mittellinie stattgefunden und das Auto des Beschuldigten habe sich durch das Loslas-