_ ausgeführt habe, dass sie an der Verengung gestanden sei und nebst dem Auto auch E.________ durchgelassen habe. Wie bekannt sei, betrage die Distanz zwischen Unfallort und der Verengung rund 200 Meter. Dies bedeute, dass E.________ allenfalls viel weiter vom Unfallgeschehen weg gewesen sei. Auch erscheine es wenig glaubhaft, dass E.________ – wenn der Unfall wirklich kurz nach dem Passieren des Pick-up stattgefunden hätte – bis zur Verengung gefahren und erst dann zurückgefahren wäre. F.________ habe angegeben, dass sie die erste Person an der Unfallstelle gewesen sei. E.________ ha-