die ganze Zeit in den Rückspiegel geschaut haben müsste. Es sei unwahrscheinlich, dass ein Motorradfahrer während über 3 Sekunden – also beinahe während 70 Metern – in den Rückspiegel schaue. Vielmehr dauere das «In-den- Rückspiegel-Schauen» erfahrungsgemäss wenige Augenblicke. Hätte es sich so abgespielt, wie E.________ schildere, so wäre ihm der Straf- und Zivilkläger sehr nahe aufgefahren. Es falle auf, dass E.________ anlässlich der Einvernahme durch die Polizei am Unfallort ausgesagt habe, dass ihm ein weisser Pick-up entgegengefahren sei und erst später ausgesagt habe, dass der Pick-up auf der Gegenfahrbahn gestanden sei und habe abbiegen wollen