Die Frage, ob er habe sehen können, wie der Straf- und Zivilkläger aus der Kurve gekommen sei, beantworte er mit nein. E.________ habe eine Strecke von 22.22 Meter pro Sekunde zurückgelegt. Die Verteidigung nehme an, dass der Straf- und Zivilkläger genügend Abstand zum Fahrzeug von E.________ gehabt habe. So hätte der Abstand ca. 65 - 70 Meter betragen. Gemäss den Aussagen von E.________ habe er in den Rückspiegel geschaut und gesehen, wie etwas Oranges davonspicke. Die Kollision hätte aber erst nach über 3 Sekunden stattgefunden, währenddessen E.________ die ganze Zeit in den Rückspiegel geschaut haben müsste.