Die Vorinstanz erachte seine Aussagen als glaubhaft, obwohl dieser angeblich das Ganze während des Fahrens mit einer Geschwindigkeit von 80 km/h in einem kleinen Rückspiegel gesehen haben wolle. Daneben erstaunten seine Aussagen dahingehend, dass er angeblich oft in den Rückspiegel schaue, gleichzeitig aber erst nach der (fraglichen) Kurve wahrgenommen habe, dass ein Fahrzeug hinter ihm fahre, obwohl – gemäss der Aussage von K.________ – bereits seit J.________ mehrere Fahrzeuge, nämlich ein Auto und ein Motorradfahrer, hinter ihm gefahren seien. Auch könne er nicht mehr sagen, um welche Fahrzeuge es sich gehandelt habe.