Seine Aussagen, wonach die Sonne dem Straf- und Zivilkläger direkt ins Gesicht geschienen habe und er das Gefühl gehabt habe, er schaue ihm direkt ins Gesicht, spreche dafür, dass es sich um tatsächlich Erlebtes handle. Auch beschreibe er eindrücklich, dass es ihm wie eine Ewigkeit vorgekommen sei, als er an der Mittellinie gestanden und das Opfer direkt auf ihn zugefahren sei. Solche Ausführungen könne man nicht erfinden. Erinnerungslücken und falsches Wiedergeben von einzelnen Sachverhaltselementen mit Ablauf der Zeit seien logisch und führten nicht dazu, dass den Aussagen kein Glauben geschenkt werden könne.