Sie sei bei seinen Eltern gewesen. Er sei sich sicher, dass er auf seine Fahrbahnseite gewesen sei. Vielleicht habe er die Räder eingeschlagen gehabt. 10. Vorbringen der Parteien 10.1 Vorbringen der Verteidigung 10.1.1 Berufungsbegründung vom 12. August 2019 und Replik vom 16. Dezember 2019 Der Beschuldigte lässt vorbringen, die Aussagen von F.________ und K.________ könnten zur Frage, wo der Kollisionspunkt gewesen sei, nicht berücksichtigt werden. Diese hätten den Unfall nicht gesehen. Bezüglich der Aussagen des Beschuldigten führe die Vorinstanz aus, dass er jeweils angegeben habe, der Motorradfah-