Auf Vorhalt des Berichts der Kantonspolizei Bern vom 20. November 2020 teilte der Beschuldigte mit, sein Fahrzeug sei (nach dem Unfall) losgefahren. Er könne nicht mehr sagen, was ab dem Moment, als er hinübergeschaut habe, alles passiert sei. Auf Frage, weshalb er noch gewusst habe, dass den Straf- und Zivilkläger die Sonne geblendet habe, führte er aus, er könne nicht sagen, wann er das genau gesagt habe. Er habe dies glaublich an der Unfallstelle ausgeführt. Seither habe er vieles vergessen. Er habe an der Unfallstelle abbiegen wollen, um seine Tochter abzuholen. Sie sei bei seinen Eltern gewesen.