9.5 Einvernahme Beschuldigter (pag. 588 ff.) Der Beschuldigte machte zur Sache geltend was folgt: Ob der Unfallwagen handgeschaltet gewesen sei, wisse er nicht mehr. Er habe den Pick-up, ein Firmenfahrzeug, teilweise auch privat genutzt. Sie seien damit im Betrieb (seiner Eltern) offen umgegangen. Er wisse nicht, was zum Unfall geführt habe. Er sei dort gestanden und habe eingespurt gehabt. Dann sei ein Motorradfahrer (E.________) vorbeigefahren und danach sei ein zweiter (der Straf- und Zivilkläger) näher gekommen. Letzterer habe zu ihm «gezogen». Dann habe der Motorradfahrer ihn gesehen.