9.4 Einvernahme Straf- und Zivilkläger (pag. 586 f.) Der Straf- und Zivilkläger konnte sich noch immer nicht an den Unfall erinnern. Immerhin konnte er mitteilen, dass er an Diabetes leide, jedoch während des Motorradfahrens nie einen Ausfall gehabt habe. Er habe immer eine Ration Traubenzucker dabei gehabt. Ausserdem führte er aus, er sei schon viele Jahre Motorrad (Roller, Kleinmotorrad) gefahren. Überdies habe er die Strecke, wo der Unfall passiert sei, sehr gut gekannt. Er sei dort jeden Tag durchgefahren.