Der Straf- und Zivilkläger sei im frischgemähten Stoppelfeld gelegen. Er sei zum Beschuldigten gegangen und habe mit diesem 2-3 Worte gewechselt. Der Pick-up sei in diesem Moment in Fahrtrichtung J.________ gestanden. Das linke Vorderrad sei über der Mittellinie gewesen. Der Beschuldigte sei noch im Auto gesessen, als er, E.________, nach seiner Retourfahrt an der Unfallstelle angekommen sei. Erst danach sei der Pick-up in den Flurweg umparkiert worden. Der Pick-up habe sich während der Retourfahrt zur Unfallstelle nicht bewegt. Der Pick-up habe mit dem Vorderrad und einem Teil über die Mittellinie geragt.