9.3 Einvernahme E.________ (pag. 583 f.) Der Zeuge E.________ bestätigte im Wesentlichen seine vorinstanzlich gemachten Aussagen. Er sei mit seinem Motorrad am Beschuldigten vorbeigefahren gewesen, als der Unfall passiert sei. Er habe im Rückspiegel gesehen, wie der Beschuldigte versucht habe loszufahren, und da habe es schon «geklepft». Er habe gewusst, dass noch etwas hinter ihm gewesen sei. Er habe gesehen, dass sich der Pick-up bewegt habe, und da sei der Unfall schon passiert. Er habe dies visuell im Rückspiegel wahrgenommen. Der Straf- und Zivilkläger sei im frischgemähten Stoppelfeld gelegen.