_ konnte sich nicht mehr gross an die Geschehnisse am 10. August 2015 erinnern. Im Kern sagte sie aus, wahrscheinlich habe sie den Unfall nicht ganz gesehen. Wahrscheinlich habe sie schlicht den Motorradfahrer erblickt, als er am Boden gelegen sei. Sie sei zum Zeitpunkt des Geschehnisses wohl ca. 50 Meter entfernt gewesen. Sie sei erst noch zum Unfallort hingefahren. Sie wisse es nicht mehr, aber denke, dass der Pick-up auf dem Feldweg parkiert gewesen sei, als sich der Beschuldigte zum verletzten Straf- und Zivilkläger begeben habe. Sie wisse nicht mehr, wo der Pick-up im Moment, als sie zur Unfallstelle gelangt sei, gestanden habe.