9. Im Zuge des oberinstanzlichen Verfahrens erhobene Beweise zur Sache 9.1 Bericht der Kantonspolizei Bern, UTD, vom 20. November 2020 (pag. 571 ff.) Die Verfahrensleitung beauftragte die Kantonspolizei, anhand einer Untersuchung bei einem geeigneten Fahrzeug der Marke Nissan Navara – gleichen Typs wie das Unfallfahrzeug – bestimmte Fragen zu beantworten. Daraus resultierte im Wesentlichen, dass es nicht möglich ist, durch reines Loslassen der Kupplung anzufahren. Der Motor wurde abgewürgt. Bei schnellem Loslassen sprang der Pick-up ca. 30 Zentimeter, bei langsamem Loslassen ca. 70 Zentimeter in Fahrtrichtung.