8. Bestrittener Sachverhalt und Beweisthema Weitaus der grösste Teil des angeklagten Sachverhalts ist unbestritten. Umstritten ist lediglich der nachfolgend aus dem Strafbefehl kursiv hervorgehobene Satz: «Der Beschuldigte fuhr mit seinem weissen Pick-up von G.________ herkommend auf der H.________-Strasse und hielt an der Mittellinie der Verzweigung H.________-Strasse/I.________- Weg an, um links in den I.________-Weg abzubiegen. Einen von J.________ herkommenden Motorradfahrer liess der Beschuldigte passieren. Unmittelbar danach fuhr der Beschuldigte an, um in den gegenüberliegenden I.________-Weg abzubiegen und übersah dabei den von J.___