Sie gibt jeweils die entscheidenden Aussagen und Dokumente wieder und geht dort genauer auf die Einvernahmen ein, wo es sich um die zentralen Aussagen handelt. Zu beachten sind ferner der Berichtsrapport der Kantonspolizei Bern vom 24. September 2015 zum Zustand der Fahrzeuge (pag. 62 ff.) sowie die verschiedenen Arztberichte betreffend den Straf- und Zivilkläger (pag. 117 ff. und pag. 122 ff.).