Herr C.________ war damit mehrfach lebensgefährlich verletzt. Als Folge der Verletzung am linken Bein und der daraus resultierenden lebensgefährlichen Infektionen musste das linke Bein am 10.09.2015 in Oberschenkelhöhe amputiert werden. Herr C.________ befand sich vom 10.08.2015 bis 08.10.2015 im Inselspital Bern und vom 08.10.2015 bis 27.02.2016 in 5 der Rehaklinik Bellikon. Er kann seit dem 10.08.2015 seinen Beruf nicht mehr ausüben und ist seither und bis auf weiteres zu 100% arbeitsunfähig.