4. Oberinstanzliche Beweismassnahmen Oberinstanzlich wurden von Amtes wegen ein aktueller Strafregisterauszug (pag. 575) sowie ein Leumundsbericht (pag. 418 ff.) über den Beschuldigten eingeholt. Des Weiteren erstellte der UTD der Kantonspolizei Bern den bereits erwähnten Bericht vom 20. November 2020 (pag. 571 ff.) Schliesslich führte die Kammer Befragungen mit dem Beschuldigten, dem Straf- und Zivilkläger sowie den beiden Zeugen E.________ und F.________ durch (pag. 580 ff.).